Schwule Elternschaft findet wesentlich weniger öffentliche Aufmerksamkeit als Debatten um lesbische Elternschaft. Das liegt an ihrer zahlenmäßigen Minderheit (nach Studienlage sind 91-97 % der sogenannten „Regenbogenfamilien“ Zwei-Mütter-Familien), aber auch an der Struktur des Abstammungsrechts, das Elternschaft ausgehend von der gebärenden Person reguliert. Gebärende Väter werden als solche nicht erkannt. Rechtliche Debatten um schwule Elternschaft konzentrieren sich daher auf die Frage der Regulierung von Leihmutterschaft. Dabei hat das Recht wesentlichen Anteil an der Kriminalisierung und Stigmatisierung schwuler Personen, die bis heute nachwirken. Die zunehmende „Genetisierung“ rechtlicher Vaterschaft trägt nicht zum emanzipatorischen Potential schwuler Vaterschaft bei.